Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Ulrike Greiner führt Beratung, Training und Coaching gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/ Klient (Coachee) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Ulrike Greiner nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Ulrike Greiner abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Ulrike Greiner nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

Ulrike Greiner ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte (Berater, Trainer) und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Klient*in selbst bereitzustellen.

Ulrike Greiner erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

2. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten wie Reise- und Übernachtungskosten usw. werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen, oder wie im Angebot enthalten, berechnet.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Ulrike Greiner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Absage von Terminen

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.

Zeit und Ort der Durchführung werden von Ulrike Greiner und der/m Klient*in bzw. Auftraggeber*in einvernehmlich vereinbart.

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber ab 30 Tagen vor einem vereinbarten Termin sind 25 % des Beraterhonorars zu entrichten, falls kein geeigneter Ersatztermin vereinbart wird.

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber ab 14 Tagen von einem vereinbarten Termin sind 50 % des Beraterhonorars zu entrichten, falls kein geeigneter Ersatztermin vereinbart wird.

Bei Stornierung durch den Auftraggeber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen 100 % des vereinbarten Honorars an.

Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Diese Regelungen gelten für alle Durchführungsformate, also präsent, online/virtuell oder telefonisch.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Ulrike Greiner ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird Ulrike Greiner den Klienten bzw. Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der/die Klient*in unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

5. Copyright

Alle an die/den Klient*in bzw. Auftraggeber*in ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes im Angebot oder Rahmenverträge vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind allein zum persönlichen Gebrauch durch die/den Klient*in, Teilnehmer*innen oder Auftraggeber*in bestimmt.

Das Urheberrecht an Konzepten, Handouts und anderen Unterlagen gehört allein Ulrike Greiner. Der/m Klient/ Klientin ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Ulrike Greiner ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

6. Versicherungsschutz

Jede/r Klient*in trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen, Trainings, Workshops und sonstigen Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer*innen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Ulrike Greiner.

7. Haftung

Informationen und ggf. Ratschläge im Rahmen von Beratungs-, Trainings- und Coachingaktivitäten sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Ulrike Greiner handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

8. Vertraulichkeit

Ulrike Greiner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten/ der Klientin auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich Ulrike Greiner, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ulrike Greiner möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Ulrike Greiner steht der/ dem Klienten/ Klientin als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/ von Klienten/ Klientin geleistet. Der/ Die Klient*in sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

10. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach- Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeut*innen und Ärzt*innen abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

11. Sektenerklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology- Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Frankfurt am Main. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Frankfurt 07.01.2021

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu gewährleisten. Mehr erfahren